RWH: Ein neues Maß der Unverhältnismäßigkeit
Wie die französische Polizei aufgrund des Verdachts der Sachbeschädigung einen minderjährigen Fußballfan tagelang einsperrt
Nach dem Derbysieg des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC dürften die meisten FCK-Anhänger einen gelungenen Samstagabend verbracht haben. Die Abstiegsangst fast gebannt, das Südwestderby für sich entschieden – eigentlich ein perfekter Tag für jeden Fan der roten Teufel. Zahlreiche rot-weiße Anhänger reisten nach diesem wichtigen Sieg weiter nach Frankreich, um den seit vielen Jahren befreundeten Anhang des FC Metz im Abstiegskampf der Ligue 1 zu unterstützen und die beiden Siegen zusammen zu feiern. Für das 17 Jährige RWH-Mitglied Sven (Name geändert) endete der Abend jedoch in französicher Haft – wegen des Verdachts der Sachbeschädigung.
Wir haben auf unserer Seite schon von einigen Fällen berichtet, bei welchen Fußballfans einer unverhältnismäßigen Behandlung durch die Polizei ausgesetzt waren. Unser neuester Fall schockiert trotzdem wie kaum ein zweiter.
So soll es im Metzer Stadtzentrum nach besagtem Spiel am Samstagabend zu fortgeschrittener Stunde zu Sachbeschädigungen gekommen sein. Bei den anschließenden Kontrollen durch die französische Polizei kam es daraufhin zu willkürlich wirkenden Verhaftungen von Einzelpersonen aus einer großen Masse heraus, darunter auch dem 17-jährigen Sven. Dieser musste anschließend die Nacht in französischem Gewahrsam verbringen. Nur um noch einmal daran zu erinnern: der Grund für die Verhaftung und die Nacht in Gewahrsam ist einzig und allein der Verdacht (!) der Sachbeschädigung. Schon diese äußerst unverhältnismäßige Behandlung löst bei uns Kopfschütteln aus. Die weiteren Vorgänge am Sonntagmorgen lassen uns jedoch nur noch ungläubig staunen.
So verlängerte die französische Polizei die Haft für Sven völlig überraschend bis Dienstag, eine Abholung durch Svens Vater wurde kurzfristig abgelehnt. Trotz mehrmaliger Aufforderung von Svens Vater wurden keine Informationen zur Tat, dem Gesundheitszustand von Sven und dem folgenden Verfahren herausgegeben. Des Weiteren wurde es den Familienangehörigen untersagt, mit Sven zu sprechen oder ihn gar zu sehen.
Wir als RWH finden zu diesem Vorgehen der französischen Polizei keine Worte. Einen minderjährigen Jungen aufgrund des Verdachts der Sachbeschädigung über 3 Tage in Gewahrsam zu behalten, jeglichen Kontakt zur Außenwelt abzuschneiden und nicht einmal den Eltern Svens eine Auskunft über seinen persönlichen Zustand zu geben, grenzt an eine Menschenrechtsverletzung und ist so nicht hinzunehmen. Wir haben den Kontakt mit der deutschen Botschaft in Frankreich aufgenommen und werden alles versuchen, um dieses Vorgehen der französischen Beamten zu unterbinden und Sven bestmöglich zu unterstützen. Ein Verdacht der Sachbeschädigung rechtfertigt in keinster Weise beschriebene Maßnahmen. Ganz egal in welchem Land dieser Welt.