Fußball ist Fußball und Politik ist Politik!?

Geht es nach der UEFA ist die Aussage die einzige Wahrheit. Denn wie das NDR-Recherchemagazin “Panorama 3” aufgedeckt hat, fordert die UEFA von den deutschen Bewerberstädten für die EM 2024 sogenannte “Verpflichtungserklärungen” – und diese sind in Bezug auf die Grundrechte mehr als heikel. So sollen sich die Städte, in denen Spiele ausgetragen werden, dazu verpflichten, “kommerzielle Zonen” zu schaffen in denen Demonstrationen verboten sind. Die UEFA begründet dies mit dem allseits bekannten Totschlagargument, nach dem “Politik und Sport nicht miteinander vermengt werden sollten”. Der UEFA geht es darum, ein möglichst cleanes und störungsfreies Event durchführen zu können, bei dem maximale Einnahmen erzielt werden sollen. So erklärt sich auch die Forderung, dass in diesen Zonen in Kneipen und Bars keine Übertragungen der Spiele auf Großbildleinwänden stattfinden dürfen – denn dort könnten Einnahmen durch Dritte erzielt werden, die der UEFA letztlich flöten gehen könnten.

Traurig, aber im Sinne städtischer Standortlogik: Alle Bewerberstädte haben diese Verpflichtungserklärung bisher unterschrieben – lediglich Bremen hat den Originaltext etwas an das Grundgesetz angepasst und dann erst unterschrieben; wobei Bremen wie Hannover oder Mönchengladbach den Zuschlag seitens des DFB sowieso nicht bekommen hat.

Doch nicht nur die Aushebelung grundrechtlicher Standards sollte den Städten eigentlich Bauchschmerzen bereiten, auch die Austragung der Spiele an sich birgt finanzielle Risiken – wir in Kaiserslautern können ein Lied davon singen. Das gute an der WM 2006: Die Stadt Kaiserslautern hat daraus gelernt. Die Bewerbung zur EM 2024 wurde zurückgezogen. Und das aus gutem Grund. So geht aus dem Richtlinienpapier der UEFA hervor, dass die Austragungsstadt alle Kosten für eine solche kommerzielle Zone – also Public Viewing samt Getränke- und Essensverkäufen und so weiter – selbst zu tragen hat, die Umsätze aus Essen und Trinken jedoch in Gänze an die UEFA gehen – und das am Besten steuerfrei. Denn die UEFA wünscht ein Steuersonderrecht in ihrem Austrangungsstatut, das sie im besten Fall auch von der Mehrwertsteuer befreit. Nicht zuletzt wird sich die Entscheidung der UEFA, ob letztlich die Türkei oder Deutschland den Zuschlag für die EM erhält, vorallem daran festmachen, welches Land bereit ist, der UEFA diese Sonderrechte bzw. die Aushebelung geltenden Rechts zu gewährleisten.

Sollte die Entscheidung pro Deutschland ausfallen, kann es zumindest dem geneigten Betze-Anhänger egal sein – denn dieser Kelch geht diesmal zum Glück an uns vorbei!

 

Hier noch ein Bericht der ARD zu diesem Thema sowie ein kurzer Beitrag dazu im NDR-Sportclub:

http://www.tagesschau.de/inland/em-bewerbung-uefa-101.html

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/sportclub/EM-2024-als-Katze-im-Sack-fuer-Bewerberstaedte,sportclub8748.html